Hier fließt Energie

Suchfeld
Startseite > Hier fließt Energie

Hier fließt Energie

In Ruhstorf steckt Energie. Seit Jahrzehnten dreht sich hier alles um elektrische Antriebstechnik, Energieerzeugung und -verteilung – mit Siemens als zentralem Impulsgeber. Jetzt geht die Erfolgsgeschichte weiter: Aus dem Siemens-Standort mit derzeit rund 800 Mitarbeitern wird der Siemens Technopark Ruhstorf und ein Innovationszentrum rund um das Thema Energie. Offen für alle, die gestalten wollen und ein Umfeld suchen, das wirtschaftliches Potential mit hoher Lebensqualität verbindet.

Den perfekten Platz dafür bietet der Siemens Technopark Ruhstorf mit einer großen Auswahl an Büro-, Produktions- und Lagerflächen, die an individuelle Bedürfnisse angepasst werden können. Ein breites Angebot an infrastrukturellen Einrichtungen und Dienstleistungen rundet das Spektrum ab. Das spart Kosten, entlastet und schafft wertvolle Zeit für das eigentliche Tagesgeschäft. Ein Management vor Ort, das alle Mieter und Partner im Technopark aktiv vernetzt, Kooperationsmöglichkeiten und Synergien eröffnet, ist zur Stelle, wann immer Rat und Tat benötigt werden. 

Diese einzigartige Mischung bringt frischen Schwung an den Standort und belebt die ganze Region. Im Siemens Technopark Ruhstorf fließt Energie!

Für mehr Infos bitte auf das Bild klicken.

Gewerbepark "Sulzbach"

Wenige Flächen von privat zu erhalten

Ansprechpartner ist der 1. Bürgermeister.

Wirtschaftsregion Passau

In der Wirtschaftsregion Passau finden Sie einen Lebensraum mit Charme und Esprit.

Die modernsten Thermalbäder und das größte Golfresort Europas bieten optimale Erholung für Körper, Seele und Geist. In beeindruckenden Naturlandschaften ist das Freizeitangebot nahezu unerschöpflich. Das breite Angebot an kulturellen Veranstaltungen reicht von internationalen Festspielen, namhaften Kunstausstellungen, Kabarett- und Musikveranstaltungen bis hin zu einer lebendigen Kleinkunstszene.

Mit einem Kostenvorteil gegenüber dem Ballungsraum München von 25% bis über 90% bietet die Wirtschaftsregion Passau die Alternative! Stärken Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und nutzen Sie unser optimales Preis-Leistungsverhältnis, die hervorragende Infrastruktur und die strategisch günstige Lage im Dreiländereck Bayern-Tschechien-Österreich.

Profitieren Sie von der Wirtschaftskompetenz der Universität Passau!

Seit Juni 2020 ist die Wirtschaftsregion Passau online. Die Homepage erreichen Sie unter: www.wirtschaftsregion-passau.de

  • Die Wirtschaftsregion Passau im Vergleich

    Ihre Kostenvorteile – vergleichen Sie selbst:

    Die Wirtschaftsregion Passau bietet neben einer hervorragenden Infrastruktur eine im Vergleich zu Ballungsräumen geradezu verführerisch günstige Kostenstruktur. Insbesondere Immobilienpreise und Arbeitskosten sind erheblich niedriger als in München Hier einige Beispiele:

München
Passau
Ersparnis
Lohnkosten
für einen Netzwerkingenieur
4.000 €
3.000 €
25 %
Voll erschlossene
Gewerbeflächen (€/m²)
350 €
Stadt: ab 75 €
Land:: ab 30 €
78 %
91 %
Mietpreise
für Büroflächen in bevorzugter Lage (€/m²)
13,00-19,00 €
Stadt: 8-12 €
Land: 5-10 €
37 %
54 %
Voll erschlossene
Wohnbaugrundstücke (€/m²)
480,00-790,00 €
Stadt: 130-210 €
Land: 40 -120 €
73 %
85-91 %
Lebenshaltungskosten
27 %

Quellen: Mietspiegel der IHK, HBV-Expertise, Bodenrichtwerte des Landkreises Passau, Bayerisches Wirtschaftsministerium, Angaben von Softwarefirmen mit Standorten in Passau und München

Freiflächen PV-Anlagen

Zum Öffnen des Standortkonzeptes (Grafik) auf Bild klicken

Der Markt Ruhstorf a.d.Rott unterstützt den weiteren Ausbau von Freiflächen PV-Anlagen im Gemeindegebiet. Derzeit besteht eine hohe Nachfrage privater Investoren zum Bau solcher Anlagen. Damit eine Freiflächen PV-Anlage auf einem Grundstück errichtet werden kann, müssen die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Im Rahmen der Planung und Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind verschiedene gesetzliche Vorschriften auf Bundes- und Landesebene zu beachten.

  • Genehmigungspflicht

    PV-Freiflächenanlagen sind baugenehmigungspflichtig, wenn sie nicht verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt sind.

    Als bauliche Anlagen sind PV-Freiflächenanlagen gem. Art. 55 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Zur Förderung des PV-Ausbaus sieht die BayBO von diesem Grundsatz aber weitreichende Ausnahmen vor: Unter bestimmten Voraussetzungen (dazu näher Ziffer 1) können PV-Anlagen verfahrensfrei errichtet werden. Das bedeutet, dass ohne bauaufsichtliches Verfahren und ohne Vorlage von Unterlagen aus baurechtlicher Sicht mit der Errichtung begonnen werden kann. Darüber hinaus können PV-Anlagen, die nicht verfahrensfrei sind, unter bestimmten Voraussetzungen (dazu näher Ziffer 2) genehmigungsfrei gestellt sein. Dafür sind Unterlagen wie bei einem Bauantrag einzureichen; soweit die zuständige Gemeinde nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt, besteht nach spätestens einem Monat Baurecht. Unabhängig vom Verfahren sind materiell-rechtliche Voraussetzungen gem. Art. 55 Abs. 2 BayBO aber immer einzuhalten (dazu näher Ziffer 3). 

    1. Verfahrensfreiheit:
    Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 a), bb) BayBO sind gebäudeunabhängige Solarenergieanlagen, zu denen PV-Freiflächenanlagen zählen, mit einer Höhe bis zu 3 Metern und einer Gesamtlänge bis zu 9 Metern verfahrensfrei.
    Darüber hinaus sind Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 9 BayBO (unabhängig von ihrer Fläche) verfahrensfrei, wenn sie im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach Art. 81 BayBO liegen, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage enthält, wenn die Anlage den Festsetzungen der Satzung entspricht.

    2. Genehmigungsfreistellung:
    PV-Anlagen an Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen, die unter die Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB fallen, sind gemäß Art. 58 Abs. 2 Satz 1 BayBO i.V.m. Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 BayBO genehmigungsfrei gestellt. Bei problematischen Standorten kann die Gemeinde die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verlangen und ggf. Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung einsetzen. Weitere Details zur Genehmigungsfreistellung für privilegierte PV-Anlagen enthält der Auszug aus den Vollzugshinweisen zur entsprechenden BayBO-Änderung.

    3. Einhaltung materiell-rechtlicher Voraussetzungen:
    Es gilt Art. 55 Abs. 2 BayBO, d. h. der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die Vorgaben des übrigen maßgeblichen Rechts, das für die Anlage einschlägig ist, beachtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die PV-Anlage verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt ist. Ggf. sind Erlaubnispflichten anderer Fachlichkeiten zu berücksichtigen, die bei Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens durch dieses ersetzt würden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf den Naturschutz, den Denkmalschutz und das Straßenrecht verwiesen.

    Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)

  • Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

    Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaikanalgen setzt in der Regel die gemeindliche Bauleitplanung voraus. Ausnahmen gelten für im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Anlagen.

    Durch das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht hat der Bundesgesetzgeber zu Jahresbeginn mit § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB erstmals eine bauplanungsrechtliche Privilegierung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen geschaffen. Im selben Zuge wurden mit § 249a BauGB bauplanungsrechtliche Erleichterungen für Vorhaben zur Wasserstoffelektrolyse eingeführt.

    Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (Digitalisierungsnovelle) zum 7. Juli 2023 wurde ein neuer Privilegierungstatbestand für so genannte Agri-Photovoltaikanlagen normiert.

    Außerhalb dieser neu eingeführten Privilegierungstatbestände ist zur Errichtung regelmäßig eine gemeindliche Bauleitplanung erforderlich. 

    Die untenstehend verlinkten Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen im planungsrechtlichen Außenbereich und befassen sich mit Anforderungen an die gemeindliche Bauleitplanung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

    Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB):
    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Freiflächen-PV-Anlagen; insbesondere Neuregelung der Privilegierungstatbestände in § 35 Abs. 1 Nr. 8b) und Nr. 9 Baugesetzbuch (BauGB)

    Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)

  • Freiflächen PV-Anlagen Standortkonzept

    Zur grafischen Darstellung des Standortkonzeptes bitte oben auf das Bild klicken

    Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist stets in Einklang mit natur- und artenschutzfachlichen Kriterien, Flächenkonkurrenz zu anderen Nutzungsformen (z.B. Landwirtschaft) und den Zielen der Raumordnung zu bringen. Daneben sind technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu beachten.

    Zur Steuerung des weiteren Ausbaus von Freiflächen PV-Anlagen hat der Markt Ruhstorf a.d.Rott ein eigenes Standortkonzept erarbeitet. Mit Hilfe dieses Standortkonzeptes kann der Markt Ruhstorf a.d.Rott für Freiflächen PV-Anlagen grundsätzlich geeignete Flächen identifizieren und damit etwaige Ansiedlungsfragen fundiert beurteilen.

    Grundlage für das Standortkonzept ist die Einteilung des Gemeindegebiets in für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen geeignete, weniger bzw. nicht geeignete Flächen.

    1. Ausschluss grundsätzlich nicht geeigneter Standorte

    Diese Standorte sind für eine Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen aus rechtlichen und/oder fachlichen Gründen grundsätzlich ungeeignet. In diesen Bereichen sind insbesondere schwerwiegende und langfristig wirksame Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erwarten. Daraus folgt, dass der Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen naturschutzrechtliche Bestimmungen, gewichtige naturschutzfachliche Erwägungen oder anderweitige öffentliche Belange entgegenstehen. Nach dem Standortkonzept des Marktes Ruhstorf a.d.Rott fallen folgende Ausschlusskriterien unter diese Kategorie:

    • FFH-Gebiete

    • Schwerpunktgebiete des Naturschutzes gemäß Arten- und Biotopschutzprogramm

    • Biotopflächen

    • Flächen der Artenschutzkartierung

    • Waldflächen

    • Überschwemmungsgebiete

    2. Eingeschränkt geeignete Standorte

    Diese Standorte sind für die Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen nur bedingt geeignet. Die Flächen haben in der Regel eine große Bedeutung für Natur und Landschaft. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen einer Prüfung des Einzelfalles darzulegen, ob und warum die mit der Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage verbundenen Auswirkungen auf Natur und Landschaft am konkreten Standort aus naturschutzrechtlicher- und fachlicher Sicht vertretbar sind. Folgende Restriktionskriterien fallen in diese Kategorie:

    • Talräume von Fließgewässern, die nicht im Überschwemmungsgebiet liegen (Diese Gebiete sind durch den Einfluss von Wasser geprägt und werden anhand der Moore, Auen, Gleye und Kolluvien abgegrenzt. Sie kennzeichnen den natürlichen Einflussbereich des Wassers, in dem es zu Überschwemmungen und Überspülungen kommen kann. Nutzungen können hier beeinträchtigt werden durch: über die Ufer tretende Flüsse und Bäche, zeitweise hohen Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder zeitweise hoch anstehendes Grundwasser. Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen Überschwemmungsgebieten kann bei diesen Flächen nicht angegeben werden, wie wahrscheinlich Überschwemmungen sind. Die Flächen können je nach örtlicher Situation ein häufiges oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken. An kleineren Gewässern, an denen keine Überschwemmungsgebiete oder Hochwassergefahrenflächen vorliegen kann die Darstellung der wassersensiblen Bereiche Hinweise auf mögliche Überschwemmungen und hohe Grundwasserstände geben und somit zu Abschätzung der Hochwassergefahr herangezogen werden.)

    • Bereiche, die aus Gründen des Landschaftsbildes, der naturbezogenen Erholung und der Sicherung historischer Kulturlandschaften von besonderer Bedeutung sind, einschließlich weithin einsehbare, landschaftsprägende Landschaftsteile wie Geländerücken, exponierte Kuppen und Hanglagen sowie schutzwürdige Täler, dazu gehören insbesondere

      • 200 m Abstand zu Kuppenlagen und Aussichtspunkten

      • 100 m Abstand zu größeren Siedlungen

      • 50 m Abstand zu Rad- und Wanderwegen

    • Vorranggebiete für andere Nutzungen (z.B. Rohstoffabbau)

    • Landschaftliche Vorbehaltsgebiete, regionale Grünzüge gemäß Regionalplan

    • Von Bodendenkmälern betroffene Flächen

    3. Grundsätzlich geeignete Standorte

    Ist eine Fläche von keinen der unter 1. und 2. genannten Kriterien betroffen, kann die Fläche nach dem Standortkonzept grundsätzlich als für die Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage geeignet betrachtet werden. Zu beachten ist, dass auf die Aufstellung von Bauleitplänen auch bei grundsätzlich geeigneten Standorten kein Anspruch besteht und es stets dem Marktgemeinderat im Einzelfall obliegt, zu entscheiden, ob ein Verfahren durchgeführt wird.

Sie haben Interesse an der Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage oder generell Fragen zum Thema? Unser Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Fabian Eckbauer

Geschäftsleitung, Bauleitplanung

Messe Ausblick

Als offizielle Leistungsschau des Passauer Landes bildet die Ruhstorfer Frühjahrsausstellung schon seit 1987 im Zwei-Jahres-Turnus ein Schaufenster des Handels und Handwerks sowie der Wirtschaft, von Dienstleistern, Schulen und Behörden in der Region. 150 Aussteller und 10000 Besucher kommen aus einem großen Umkreis nach Ruhstorf, wie die Organisatoren in einer Nachbetrachtung bilanzieren. Nach einer detaillierten Herkunftsstatistik stammt die Gästeschar aus über 100 Gemeinde-, Markt- und Stadtteilen des gesamten Passauer Landes sowie aus 20 Orten im benachbarten Innviertel/ Oberösterreich.

Unkonventionelles und Traditionelles, Digitales und Regionales, Amüsantes und Interessantes, Ökologisches und Biologisches bietet die Messe für Aussteller und Verbraucher im Zweijahresrhythmus jeweils vom Freitag bis Sonntag mit einem umfangreichen Programm.

https://www.ausblick-passauer-land.de/
Ansprechpartner: Martin Eichlseder

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr